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#staatsanwalt

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Berlin: Kundgebung am 21.02.2025 „Der Oberstaatsanwalt und der Nazi“

Vieles im Neukölln-Komplex klingt wie ein schlechter deutscher Krimi. Doch die Geschichte um den Oberstaatsanwalt Matthias Fenner sticht besonders heraus. 2020 ging ein Ruck durch die Berliner Sicherheitsbehörden, als die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) mitteilte, dass sie sämtliche #Ermittlungsverfahren zu der extrem rechten #Anschlagserie von nun an selbst übernehme, weil gegen den leitenden Oberstaatsanwalt Fenner, damals Leiter der Staatsschutzabteilung 231, der Vorwurf der Befangenheit laut geworden war. Am Freitag, den 21. Februar muss sich Fenner erstmals in der Öffentlichkeit beim Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex im Abgeordnetenhaus für die Vorwürfe und die mangelnden Ermittlungsergebnisse rechtfertigen. Wir werden da sein, beobachten und die Kundgebung um 12:30 nutzen, um das Gesagt einzuordnen und zu kommentieren.

Hintergrund für den Vorwurf der #Befangenheit war eine bekannt gewordene Nachricht des Neonazis Tilo #Paulenz, einer von zwei bekannten Hauptverdächtigen der extrem rechten Terrorserie, an einen #Bezirksverordneten der #AfD Neukölln. In dieser Nachricht schrieb Paulenz, dass der #Oberstaatsanwalt Fenner ihm zu verstehen gegeben habe, dass sie sich keine Sorgen machen bräuchten, da er selbst AfD-nah sei. Dies war den Sicherheitsbehörden 2017 aufgefallen, als das Telefon von Paulenz überwacht wurde. Der Vermerk über diese Äußerung wurde jedoch zunächst ohne Konsequenzen zu den Akten gelegt. Erst drei Jahre später wurde der Vermerk öffentlich, als eine #Rechtsanwältin diesen entdeckte und eine Beschwerde an die #GenStA schickte.

Fenner galt in linken Kreisen schon lange als rechter #Hardliner. Er ließ 2017 gegen die Mitglieder einer antifaschistischen Fahrradtour, bei der ein AfD-Wahlkampfstand beschädigt wurde, wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« ermitteln. Ebenfalls 2017 wurden mehrere #Antifaschistinnen von einer #Observationseinheit des LKA aufgegriffen, als sie am U-Bahnhof Rudow Plakate mit Informationen über Neonazis anbrachten. Ohne dass die abgebildeten Neonazis Anzeigen stellten, wurde Oberstaatsanwalt Fenner tätig und erwirkte mehrere Hausdurchsuchungen. Das Resultat vor Gericht war ein Freispruch. Der Richter äußerte, dass es hier zu keinem Verfahren hätte kommen sollen. 2019 erhielten mehr als 100 queer-feministische #Aktivistinnen Anzeigen wegen #Widerstand gegen #Vollstreckungsbeamte, #Nötigung, #Vermummung und Verstoß gegen das #Versammlungsgesetz. Sie hatten sich mutmaßlich an einer #Sitzblockade gegen christliche #FundamentalistInnen beteiligt. Fenner veranlasste, dass alle Verfahren einzeln geführt werden mussten und Verteidiger*innen nur einen Fall zu selben Zeit vertreten durften. Der Paragraph 146 StPO - Verbot der Mehrfachverteidigung - wurde während der Verfahren gegen die RAF eingeführt und kommt nur sehr selten zum Einsatz.

Gegen Rechts griff der Oberstaatsanwalt hingegen nicht sehr hart durch. Nach einem brutalen Angriff 2003 auf das #Baumblütenfest in #Rudow kamen die meisten der über 20 Angreifer (unter anderem Paulenz) mit Einstellungen oder Freisprüchen davon oder entgingen einer Anklage ganz. Am Verfahren war #Fenner damals noch als „normaler“ Staatsanwalt beteiligt. Die Skandale und fehlenden Ermittlungsergebnisse während der Zeit, als Fenner die Ermittlungen im Neukölln-Komplex führte, sprechen ihre eigene, sehr deutliche Sprache. 2024 sagte der Polizeibeamte Z. im Prozess gegen Thom und Paulenz aus, dass er es ungewöhnlich fand, dass Fenner Paulenz selbst vernommen habe, zumal dieser in dem Verfahren Geschädigter war. Derselbe Beamte hatte mehr Durchsuchungsorte zur Ermittlung angeregt, was von der #Staatsanwaltschaft jedoch nicht umgesetzt wurde. Die Expert*innenkommission, die eingesetzt wurde, um die mangelnden Ermittlungsergebnisse und Vorwürfe gegen die Sicherheitsbehörden zu untersuchen, berichtete, dass 2018 das LKA zudem bei der Staatsanwaltschaft beantragte, Beschlüsse zur DNA-Entnahme bei den Neuköllner #Neonazis zu erwirken. F. lehnte auch dies ab.

Fenner war viele Jahre leitender #Staatsanwalt und trägt die Verantwortung für die mangelnde Aufklärung des Neukölln-Komplex. Der Fall Fenner zeigt auch, wie Nazis durch Sicherheitsbehörden geschützt werden und die Opfer rechter Gewalt alleingelassen. Dass daraus keine Konsequenzen erfolgen, ist ein Skandal und darf nicht so bleiben! Druck aufbauen, Öffentlichkeit schaffen, rechte Machenschaften in Polizei und #Justiz lückenlos aufdecken!

Kommt am 21. Februar zum #Untersuchungsausschuss und zur Kundgebung um 12:30 vor dem #Abgeordnetenhaus. Lasst uns zeigen, dass wir die Betroffenen nicht alleine und die #Sicherheitsbehörden nicht davon kommen lassen.

Besucht den Untersuchungsausschuss Neukölln-Komplex ab 9 Uhr im Abgeordnetenhaus - Raum 376, Niederkirchnerstr. 5, 10117 Berlin.

Weitere Termine: 07. März, 21. März, 4. April, 16. Mai, 6. Juni, 20. Juni, 4. Juli 2025 – wahrscheinlich letzte öffentliche Sitzung – jeweils 9 Uhr, Raum 376

aze – andere Zustände ermöglichen

ASP – Agentur für soziale Perspektiven

Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş

Zur Pressemitteilung

www.trueten.deBerlin: Kundgebung am 21.02.2025 „Der Oberstaatsanwalt und der Nazi“ | trueten.deVieles im Neukölln-Komplex klingt wie ein schlechter deutscher Krimi. Doch die Geschichte um den Oberstaatsanwalt Matth

Staatsanwalt unter Tatverdacht durfte offenbar weiterarbeiten

Der Fall eines wegen Bestechlichkeit festgenommenen Hannoveraner Staatsanwalts wirft neue Fragen auf. Obwohl schon im Sommer gegen ihn ein dringender Tatverdacht bestand, war er laut NDR-Informationen weiter Ankläger in einem Drogenverfahren.

➡️ tagesschau.de/investigativ/ndr

tagesschau.de · Staatsanwalt unter Tatverdacht durfte offenbar weiterarbeitenBy Mandy Sarti und Benedikt Strunz, NDR

Wann wird auch einem #Staatsanwalt klar, dass jeder 'aus Versehen' getötete Radfahrer dazu führt, dass wieder mehr Auto gefahren wird, weil sich Radfahrende nicht mehr so sicher wie vorher fühlen? Einen auffällig gekleideten Radler zu töten, also einer der sogar noch eine Warnweste trug, die laut STVO nicht vorgeschrieben ist, ist tatsächlich 'nur' eine Strafe von 150 Tagessätzen und 2 Mon. Fahrverbot schwer?

#natenom #Radfahrer #Verkehrsdelikt #Recht #Gerechtigkeit
swr.de/swraktuell/baden-wuertt

swr.onlineNach Tod von Fahrradaktivist Natenom: Strafbefehl und Fahrverbot gegen AutofahrerNach dem Tod des bundesweit bekannten Fahrradaktivisten Natenom im Januar wurde jetzt Strafbefehl gegen einen 78-jährigen Autofahrer erlassen. Er soll den Radfahrer auf einer Landstraße im Enzkreis übersehen und den tödlichen Unfall verursacht haben.

Berlin: Freiheit für Leonard Peltier - Kundgebung an seinem 80. Geburtstag am 12. September 2024

Do. 12. September 2024 – 18:30 Uhr – US Botschaft – Pariser Platz 2/Brandenburger Tor

Der American Indian Movement (A.I.M.) Aktivist Leonard Peltier befand sich 1975 in der Pine Ridge Reservation, um die Bevölkerung gegen den derzeitigen Terror der dortigen Paramiliz zu unterstützen und wurde unter konstruierten Vorwürfen für einen angeblichen Mord am 6. Februar 1976 verhaftet und kurz darauf ohne stichhaltige Beweise verurteilt. Er wird seit inzwischen 48 Jahren als politischer Gefangener in verschiedenen US-amerikanischen Hochsicherheitsgefängnissen festgehalten.

Seine Verhaftung und die Repression gegen A.I.M. waren Teil des sogenannten #COINTELPRO Programmes der US-Bundespolizei FBI, die die Zersetzung und Zerschlagung der damals starken #Protestbewegungen (u.a. auch der #BlackPantherParty) mit geheimdienstlichen und damals noch illegalen Mitteln betrieb.

Leonard Peltiers Verurteilung zu zwei Mal lebenslänglicher Haft war nur in Folge der Bedrohung mehrerer Zeug*innen, welche ihre Aussagen später widerriefen, massiver Beeinflussung der Geschworenen und erfundener, heute als falsch nachgewiesener Beweise möglich.

Leonard Peltier hat mittlerweile eine längere Zeit seines Lebens hinter Gittern verbracht als in Freiheit. Er leidet seit etlichen Jahren unter teils schwerwiegenden Erkrankungen, darunter Zahn- und Kieferproblemen, #Diabetes, #Bluthochdruck, einem #Aneurysma (was durch eine Operation behoben werden könnte und seit Jahren verweigert wird) und einem rasch nachlassenden Sehvermögen. 2017 musste er sich einer schwierigen #Herz-OP unterziehen und 2022 überlebte er eine #Covid-Erkrankung. Er hat kaum noch Kraft in den Armen und benötigt eine #Gehhilfe, sowie ein Gerät zur #Atemunterstützung. Eine adäquate medizinische Behandlung existiert nicht. Seine Situation ist seit vielen Jahren mehr als alarmierend und vor allem lebensbedrohlich!

Am 2. Juli 2024 lehnte die föderale #Bewährungskommission eine #Haftentlassung von Leonard Peltier nach über 48 (!) Jahren #Gefangenschaft ab. Peltier hatte 15 Jahre auf den Termin zur #Bewährungsanhörung warten müssen. Die Kommission verweigerte fast allen seinen Unterstützer*innen für ihn zu sprechen. Unter den Ausgeschlossenen war sogar ein an seinem Verfahren beteiligter ehemaliger #Staatsanwalt, der Peltiers #Verurteilung inzwischen als großen Fehler ansieht. Gehört wurden jedoch wieder nur die uralten #Falschbehauptungen der #Bundespolizei FBI. In Anbetracht seiner gesundheitlichen Situation und in Kombination mit der medizinischen Nicht-Behandlung, ist die Ablehnung der Bewährung eine „Todesstrafe mit anderen Mitteln“, welche das #FBI in ihrem Rachefeldzug verfolgt.

Das nur wenige Monate vor seinem 80. Geburtstag am 12. September. Trotz der #Isolation und der widrigen Umstände hat Leonard #Peltier nicht aufgegeben und kämpft weiter!

Wir fordern Leonard Peltiers Freilassung sowie das Selbstbestimmungsrecht und die umfassende Entschädigung der amerikanischen Ureinwohner*innen!

Wir fordern die medizinische Behandlung aller Gefangenen sowie die sofortige #Freilassung aller schwerkranken Gefangenen!

Für eine befreite Gesellschaft, die keine #Knäste mehr benötigt!

Free Them All Berlin

Schreibt Leonard Peltier! Macht ihm und der Gefängnisbehörde deutlich, dass ihr über ihn Bescheid wisst und seinen Kampf um Freiheit unterstützt.

LEONARD PELTIER #89637-132
USP COLEMAN I
U.S. PENITENTIARY
P.O. BOX 1033
COLEMAN, FL 33521
USA

via #FreeThemAll #Berlin

trueten.de/archives/13378-Berl #1stNations #AmericanIndianMovement #AIM #FreeLeonard #FirstNations

Open air Kino: Erinnern an das SS-Massaker in Sant-Anna di Stazzema vor 80 Jahren

In Verbindung mit den #Gedenkfeiern in #Italien, am 12. August, dem 80.Jahrestag des SS-#Massakers an 560 Menschen in dem Bergdorf Sant’Anna di #Stazzema wollen wir in Stuttgart an diesem Tag ein #Gedenkzeichen setzen. Wir zeigen den #Dokumentarfilm „Das zweite Trauma“ von Jürgen Weber auf dem #Schillerplatz.

Dort fanden 2015 vor dem Gebäude des #Justizministeriums nach der Einstellung des Verfahrens gegen die Täter durch #Staatsanwalt #Häusler #Protestmahnwachen der Initiative Sant’Anna statt.

Der Film stellt die Ereignisse des 12. August 1944 zusammen. Es kommen überlebende Zeitzeug*innen der #Associazione Martiri Sant’Anna di Stazzema 12 Agosto 1944 zu Wort. Es wird aber auch die gescheiterte juristische Aufarbeitung des Verbrechens durch die #Staatsanwaltschaft in Deutschland vor dem #Oberlandesgericht in Stuttgart thematisiert.

Beginn der Veranstaltung: 19 Uhr

Ort: Schillerplatz, Stuttgart

Zu der Veranstaltung im Freien mit Filmvorführung bitte Sitzgelegenheiten, Kissen, Decken oder Klappstühle selbst mitbringen (Dauer des Films: 1 Stunde und 12 Minuten)

trueten.de/archives/13343-Open #Stuttgart #geschichte #krieg #kriegsverbrechen #massaker #kino #mahnwache #Antifaschismus #Antifa

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John Heartfields Kunst:
1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt

3. März 2023:
Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.

Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.

Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“

Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
Ausstellungen weltweit gezeigt.

Die Seite Heartfield Online heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.

Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
#Siemens #Kunststiftung.

Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.

Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“

Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.

13. Juni 2023
Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
#Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.

Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.

G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
#Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.

Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.

Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
#Gefahrenabwehr (!?)

Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.

18. Juni 2023
Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
#Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.

28.3. 2024
Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:

Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“

Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.

15.4. 2024
Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.

31.5. 2024
Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“

27.6. 2024
Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.

1./ 2. 7. 2024
Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.

8.7. 2024
Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
GG.

22.7. 2024
In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.

jungewelt.de/artikel/479921.he

(...)

115. Geburtstag von Lilo Herrmann: "...das größte Glück der größten Menge!"

Kommunistin und #Widerstandskämpferin, geboren am 23. Juni 1909 in #Berlin, studierte und lebte in #Stuttgart, enthauptet am 20. Juni 1938 in Berlin-#Plötzensee

- „Mein Herr, was wollen Sie von mir? Ich bin für Sie eine Tote, und Tote sprechen nicht mehr.“ Den Satz sprach Lilo #Herrmann zum #Staatsanwalt, von dem sie während ihrer #Gerichtsverhandlung in #Berlin vernommen wurde. Da war es schon klar, dass sie sterben musste, zum Tod verurteilt wegen „#Landesverrat​s, begangen in Tateinheit mit Vorbereitung zum #Hochverrat.

- Aus dem Verhörprotokoll vom 9. März 1936: "Wenn ich über das mir bekannte Ziel des #Kommunismus befragt werde, dann kann ich dies in einem Satz ausdrücken, und der heißt: das größte Glück der größten Menge. [...] Wenn ich weiter gefragt werde, wie ich mir den Weg zu diesem Ziel vorgestellt habe, dann antworte ich darauf: Durch Überzeugung der Massen und Schaffung einer Mehrheit für den Kommunismus."

(...)

trueten.de/archives/13257-115. #Antifa #OtD #Antifaschismus