#Justiz #StPO #Mutterschutz #Richterin
Was Schrödingers Katze mit einer schwangeren Richterin
gemein hat? Beide können gleichzeitig anwesend und nicht anwesend sein.
Zwei BGH-Senate beurteilen (in etwas unterschiedlichen Situationen) gegenteilig, ob eine Richterin im Mutterschutz mitentscheiden darf oder nicht und ob das Angeklagte etwas angeht oder nicht.
Warum ist das wichtig? Weil es (im Strafrecht) den ganzen Prozess zum Platzen bringt, wenn jemand zu Unrecht auf der Richterbank sitzt.
Warum nicht warten bis zum Ende von Mutterschutz oder Elternzeit? Dafür gibt es 2 Gründe, einen vernünftigen und einen, über den man mal nachdenken sollte.
Grund 1, der vernünftige: niemand soll länger in U-Haft bleiben soll, nur weil im Gericht jemand fehlt.
Grund 2, der eher überholte: die Strafprozessordnung - aus dem Jahr 1871 - tut so, als gebe es nur das gesprochene Wort. Deshalb müssen Zeug*innen alles nochmal wiederholen, was sie schon bei der Polizei gesagt haben. Deshalb müssen Urkunden etc. verlesen werden (z.T. gibt es heute auch Selbstleseverfahren). Vor allem aber: damit die Erinnerung an das Gehörte schön frisch ist, durfte früher max. 10 Tage Pause gemacht werden. Sonst musste von vorn angefangen werden, komplett.
Das wurde schon mehrfach aufgeweicht:
- statt 10 dürfen es heute immer 21 Tage sein
- nach 10 Verhandlungstagen darf es sogar 1 Monat sein
- bei Erkrankung (Angeklagte/Richter*innen) bzw.
Mutterschutz/Elternzeit (nur Richter*innen) dürfen es auch 2 Monate sein.
Vielleicht sollte man sich aber auch einmal eingestehen, dass die meisten Menschen heutzutage lesen und
schreiben können, dass sie sich Notizen machen können oder das - vielleicht sogar automatisch? - Protokoll geführt werden kann. Dann kann man Dinge nachlesen, wenn es zu lange her ist.
So könnte man Fälle, bei denen niemand in U-Haft sitzt, viel besser terminieren und auch mal in Etappen verhandeln.
Bei der Fortsetzung ist dann vielleicht einfach noch ein Baby mit dabei
