#Justiz #StPO #Mutterschutz #Richterin
Was Schrödingers Katze mit einer schwangeren Richterin
gemein hat? Beide können gleichzeitig anwesend und nicht anwesend sein.
Zwei BGH-Senate beurteilen (in etwas unterschiedlichen Situationen) gegenteilig, ob eine Richterin im Mutterschutz mitentscheiden darf oder nicht und ob das Angeklagte etwas angeht oder nicht.
Warum ist das wichtig? Weil es (im Strafrecht) den ganzen Prozess zum Platzen bringt, wenn jemand zu Unrecht auf der Richterbank sitzt.
Warum nicht warten bis zum Ende von Mutterschutz oder Elternzeit? Dafür gibt es 2 Gründe, einen vernünftigen und einen, über den man mal nachdenken sollte.
Grund 1, der vernünftige: niemand soll länger in U-Haft bleiben soll, nur weil im Gericht jemand fehlt.
Grund 2, der eher überholte: die Strafprozessordnung - aus dem Jahr 1871 - tut so, als gebe es nur das gesprochene Wort. Deshalb müssen Zeug*innen alles nochmal wiederholen, was sie schon bei der Polizei gesagt haben. Deshalb müssen Urkunden etc. verlesen werden (z.T. gibt es heute auch Selbstleseverfahren). Vor allem aber: damit die Erinnerung an das Gehörte schön frisch ist, durfte früher max. 10 Tage Pause gemacht werden. Sonst musste von vorn angefangen werden, komplett.
Das wurde schon mehrfach aufgeweicht:
- statt 10 dürfen es heute immer 21 Tage sein
- nach 10 Verhandlungstagen darf es sogar 1 Monat sein
- bei Erkrankung (Angeklagte/Richter*innen) bzw.
Mutterschutz/Elternzeit (nur Richter*innen) dürfen es auch 2 Monate sein.
Vielleicht sollte man sich aber auch einmal eingestehen, dass die meisten Menschen heutzutage lesen und
schreiben können, dass sie sich Notizen machen können oder das - vielleicht sogar automatisch? - Protokoll geführt werden kann. Dann kann man Dinge nachlesen, wenn es zu lange her ist.
So könnte man Fälle, bei denen niemand in U-Haft sitzt, viel besser terminieren und auch mal in Etappen verhandeln.
Bei der Fortsetzung ist dann vielleicht einfach noch ein Baby mit dabei
Kein Mutterschutz - wie selbstständige Frauen benachteiligt werden
Schätzungen zufolge werden jährlich 27.000 selbstständig arbeitende Frauen schwanger. Doch anders als für Angestellte gilt für sie der Mutterschutz nicht. Eine Tischlerin aus Osnabrück kämpft für mehr Gleichberechtigung. Von Mandy Sarti.
Soll nochmals irgendjemand sagen in der Schweiz sei alles so toll für Frauen...
"Es ist eine Schweizer Eigenart, Hochschwangere arbeiten zu lassen, bis die Wehen kommen. Wir kennen keinen #Mutterschutz vor der Geburt.
In Deutschland dürfen Frauen ab sechs Wochen vor Geburtstermin nicht mehr arbeiten, in Österreich acht Wochen, in Italien vier und in England gar elf Wochen."
https://www.tagesanzeiger.ch/fehlender-mutterschutz-arbeiten-bis-die-fruchtblase-platzt-544067027395
1/2 Auf der Agenda der 1043. #Bundesratssitzung standen u.a. die #Bezahlkarte, #Mutterschutz für Selbstständige, die bessere #Arzneimittelversorgung, die Kraftwerkstrategie und die #Wasserstoffinfrastruktur. So hat #BadenWürttemberg abgestimmt: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/vertretung-beim-bund/bundesrat/bundesratsinitiativen-und-abstimmungsverhalten
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag zur Verbesserung des #Mutterschutzes bei #Selbständigen und #Gründerinnen unter anderem die Höhe des #Mutterschaftsgeldes anzupassen. Auch will die Fraktion das #Elterngeld für Selbständige angleichen. #Bundestag https://bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-950912
Wie sieht es eigentlich mit dem #Mutterschutz aus bei einer #kleineGeburt (#Fehlgeburt) oder #stilleGeburt (#Fehlgeburt)
Der Twitter von @in_anai erklärt die derzeitige Lage & verlinkt einen @campact Blog-Beitrag mit dem Vorschlag #GestaffelterMutterschutz