#Bundesministerium für #Gesundheit
#Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung gegen das #Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-#Impfverordnung-#CoronaImpfV)
Vom 8. Februar 2021
Kein #Widerspruch zum #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 #Grundgesetz ;
#Überlastung des #Rechts wäre als #Indiz für #Auswirkungen von #Internet auf #Staatliche #Ordnungsfähigkeit jedoch #denkbar; #Ordnung und #Resilienz durch #Selbstimmunisierung; #Autoimmunabwehr;