RNZ: Zwangssterilisationen in Heidelberg – Vergessene Opfer des Nationalsozialismus
Es ist ein noch unerforschtes Thema der Stadtgeschichte: Erbgesundheitsgerichte verfügten über das Schicksal von Menschen.
Heidelberg. Am Morgen des 15. Februar 1934 betraten Emilie und ihre Mutter das städtische Amtsgericht in der Seminarstraße in der Altstadt. Dort befand sich das Erbgesundheitsgericht, vor dem Emilie auf Antrag des Bezirksarztes erscheinen musste. Der Arzt vertrat die Auffassung, dass die junge Frau wegen ihrer Taubheit als "erbkrank" gelte. Grundlage war das von den Nationalsozialisten eingeführte "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". In diesen Fällen sah der NS-Staat die Sterilisation der betreffenden Person vor... (weiter) 
Wirklich schade das die Rhein-Neckar-Zeitung solche Artikel hinter einer Paywall versteckt!
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