#Gerichtsverhandlung in #stratifizierter #Gesellschaftsform des #Mittelalter
-> #mündlich & #Prägung durch #symbolische #Handlungen
-> Ohne #unmittelbare #Akzeptanz des #Urteils keine #Durchsetzbarkeit
#Unterscheidung zu #Durchsetzungsfähigkeit
-> #Praxis von #Streitbeilegung durch #Schlichtung
#Gerichtspraxis als #Differenzierungsform zu #Schlichtungsverfahren
-> #Selbsthilfe #regulierte #legitime #Alternative
#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp